Mathilden-ABC

A

  • Abholen
    Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen, warten Sie bitte pünktlich vor dem Schultor.
    Wenn Sie Ihr Kind von der TILDA-Betreuung abholen, warten Sie bitte pünktlich vor der Eingangstür.
  • Adressänderung
    Bitte informieren Sie das Sekretariat und die Klassenlehrer*in umgehend über eine Adressänderung oder eine neue Telefonnummer.
  • AG-Programm
    Im Rahmen unseres Ganztagsangebotes bieten wir vielfältige Arbeitsgemeinschaften für unsere Schüler*innen nach Unterrichtsende an (siehe AG Flyer).
  • Anmeldung – Schulanmeldung
    Sie erhalten ca. 18 Monate vor der geplanten Einschulung, einen Brief in dem genaue Informationen zur Schulanmeldung enthalten sind. Am Tag der Schulanmeldung wird ihr Kind gemeinsam mit einer Lehrkraft ein erstes Gespräch führen, damit wir uns einen Eindruck über seinen Sprach- und Entwicklungsstand  verschaffen können (siehe Übergang Kita – Grundschule).
  • Ansteckende Krankheiten
    Sollte ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Scharlach) leiden, müssen Sie uns als Schule sofort informieren, damit wir die anderen Kinder und (schwangere) Lehrkräfte schützen können. Ihr Arzt wird Sie gegebenenfalls hierüber informieren.
  • Anton
    Jedes Kind bekommt in der Grundschule einen Zugang zur Anton-App. Auch in der Schule üben die Kinder gelegentlich mit der Anton-App. Bitte stellen Sie sicher, dass der Zugangscode nicht verloren geht.

  

B

  • Betreuung
    Für berufstätige Eltern bietet die Schule eine Frühbetreuung ab 7:30 Uhr an. Die Nachmittagsbetreuung – an der Mathildenschule im teilgebundenen Profil 3- erfolgt in Kooperation mit Tilda.

    Träger der nachschulischen Betreuung ist Tilda (Ev. Verein für Jugendsozialarbeit FFM). Benötigen Sie einen Betreuungsplatz setzen Sie sich bitte mit der Leitung von Tilda in Verbindung: tilda@offenbach-evangelisch.de

  • Beurlaubung
    Arztbesuche sind außerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Für Ausnahmen ist vorher das Einverständnis der Klassenlehrer/innen einzuholen. Beurlaubungen aus besonderem Anlass bis zu zwei Tagen sind durch die Klassenlehrer*innen möglich. Hier muss ein schriftlicher formloser Antrag bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.

    Nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen (z.B. Kuren) ist eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor oder im Anschluss an die Ferien zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten 3 Wochen vorher bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen. Die Formulare sind im Sekretariat erhältlich. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung und benachrichtigt Sie schriftlich.

  • Bewegung
    Jeder Klasse steht eine Bewegungskiste mit verschiedenen Materialien zur Verfügung, die bspw. in der Hofpause verwendet werden können. Unser Schulhof bietet eine großzügige Bewegungsfläche für die Pausen, sowie ein Fußballfeld, wo sich die Schülerinnen und Schüler austoben können.

    Neben dem Sportunterricht wird die angrenzende Turnhalle in der Nachmittagsbetreuung für eine bewegte Pause genutzt und ermöglicht den Kindern weitere sportliche Auslastung.
  • BFZ (Beratungs- und Förderzentrum)
    Unsere Schule wird durch mehrere Lehrkräfte des BFZ unterstützt. Zum einen werden die Lehrkräfte durch diese beraten, zum anderen erhalten einzelne Schüler*innen eine gezielte Förderung.
  • Bundesjugendspiele
    Jährlich finden für alle Klassen die Bundesjugendspiele statt. Die Kinder werden im Sportunterricht darauf vorbereitet. Wir freuen uns über Eltern, die uns bei der Umsetzung der Bundesjugendspiele unterstützen möchten.
  • Bücherbus
    Jeden Montag können sich die Kinder Bücher oder Spiele aus dem Bücherbus ausleihen. Dafür ist ein Leihausweis nötig.

 

D

  • Differenzierung
    Jedes Kind hat sein eigenes Lerntempo und bringt verschiedene Fertigkeiten und Fähigkeiten mit. Daher ist eine Differenzierung im Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Kinder mit Unterstützungsbedarf müssen besonders gefördert, leistungsstarke Kinder hingegen weiterhin gefordert werden. Dies setzen wir u.a. mit Tages- und Wochenplänen um. Auch die Hausaufgaben werden entsprechend angepasst.

 

E

  • Einschulung
    Die Einschulung findet immer am Dienstag nach den Sommerferien statt. Eine Einladung mit dem genauen Ablauf und wichtigen Informationen erhalten Sie per Post von uns.
  • Englischunterricht
    Ab der 3. Klasse erteilen wir Englischunterricht. Die Kinder sollen spielerisch eine neue Fremdsprache lernen.
  • Elternabend
    Die Elternabende finden in der Regel einmal im Schulhalbjahr statt. Bitte nehmen Sie unbedingt an den Elternabenden der Klassen Ihrer Kinder teil, damit sie über wichtige Geschehnisse informiert sind. Gerne können sie auch eine Person mitnehmen, die ihnen die Inhalte übersetzen kann (keineswegs jedoch sollte dies ihr Kind sein, das die Klasse besucht).
  • Elternbeirat
    Der Elternbeirat wird im 1. und 3. Schuljahr gewählt. Er soll eine Brücke zwischen den Eltern und den Lehrkräften bilden und beide Seiten unterstützen. Aus den Elternbeiräten aller Klassen wird ein Schulelternbeirat gewählt.
  • Elternsprechtag
    Einmal im Jahr, im Anschluss an die Halbjahreszeugnisse findet der Elternsprechtag statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich auch mit den Fachlehrer*innen über ihr Kind auszutauschen.
  • Elterngespräche
    Elterngespräche werden auch anlassbezogen angeboten. Wenn Sie Gesprächsbedarf sehen, wenden sie sich gerne an die entsprechenden Lehrkräfte.
  • Entschuldigung
    Bei Krankheit müssen Sie ihr Kind unverzüglich morgens bis spätestens 7:45 Uhr in der Schule entschuldigen. Dies erfolgt am besten per Mail an poststelle@mathildenschule.verwaltung.hessen.de oder notfalls auch telefonisch über das Sekretariat. Spätestens am dritten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Schule vorliegen. Andernfalls gelten die Fehltage als unentschuldigt.

 

F

  • Fahrradführerschein
    In der 4.Klasse nehmen die Kinder an der Radfahrausbildung in Zusammenarbeit mit der Hessischen Polizei teil und können dabei auch ihren Fahrradführerschein erlangen. Die Polizei führt hierzu Theorie – und Praxisübungen durch. Der theoretische Teil wird darüber hinaus durch die Lehrkraft im Sachunterricht noch vertiefter vermittelt. Bitte denken Sie daran, es geht hierbei nicht darum den Kindern das Fahrradfahren beizubringen. Voraussetzung ist, dass ihr Kind bereits Fahrrad fahren kann. An den praktischen Fahrten  und auch an der Prüfung dürfen nur Kinder teilnehmen, die von der Polizei als dafür geeignet angesehen werden und sicher Fahrrad fahren können.
  • Ferien
    Die aktuellen Ferienzeiten finden Sie auf unserer Homepage und erhalten sie zu Schuljahresbeginn im Form eines Elternbriefes.
  • Förderverein
    Der Förderverein (Kreis der Freunde & Förderer der Mathildenschule e.V.) stellt einen wichtigen Baustein in unserer Schulgemeinde dar. Er unterstützt die Schule in verschiedenen Belangen und freut sich sehr über neue Mitglieder.
  • Frühstück
    Wir bitten ausdrücklich darum, den Kindern ein gesundes, zuckerfreies Frühstück mitzugeben. Denn die Nahrungsmittel, die wir zu uns nehmen, sind verantwortlich für unsere Leistungsfähigkeit. Zuckerhaltige Lebensmittel sind an der Schule untersagt (z.B. Nutella, süße Stückchen, Süßigkeiten, Kekse, Getränke mit Zucker).
  • Fundsachen
    Bitte beschriften Sie die Kleidungsstücke mit dem Namen ihres Kindes. Fundsachen werden für einige Zeit in der Schatzkiste (Haupteingang) gesammelt.

 

H

  • Hausaufgaben
    Zur Vertiefung der täglichen Unterrichtsarbeit dienen die Hausaufgaben. Dafür benötigen die Kinder etwa 20- 45 Minuten (abhängig von der Jahrgangsstufe) an ungestörter Zeit. Die Kinder sollten die Aufgaben möglichst selbstständig lösen können. Dabei hilft ein ordentlicher Arbeitsplatz, an dem die Kinder in Ruhe und konzentriert arbeiten können.
  • Handy
    Die Benutzung eines Handys oder einer Smartwatch sind auf dem Schulgelände untersagt.
  • Herkunftssprachlicher Unterricht
    An der Mathildenschule gibt es ein großes Angebot im Unterricht in der Herkunftssprache. Die An – und Abmeldung erfolgt schriftlich über die Klassenlehrer*innen. Die Teilnahme ist damit verpflichtend.
  • Hitzefrei
    An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann die Schulleitung  Hitzefrei aussprechen. Über die genaue Vorgehensweise werden Sie von der Klassenlehrkraft informiert.

I

  • Inklusion
    Wir sind eine inklusive Schule und ermöglichen jedem Kind den Besuch. Unterstützt werden wir durch Förderschullehrer*innen und Teilhabeassistenten.
  • Intensivklassen
    Kinder, die erst seit sehr kurze Zeit in Deutschland leben, keine oder geringe Kenntnisse der deutschen Sprache haben, besuchen für ca. 2 Jahre unsere Intensivklassen. Hier wird vordergründig Deutsch gelernt, damit die Kinder danach die Regelklassen besuchen können.

J

  • Jahreszeitliche Ereignisse
    Die Schule orientiert sich an jahreszeitlichen Ereignissen. So finden zum Beispiel passende Ereignisse zu der Jahreszeit statt z.B. Fasching, Weihnachtssingen, Martinssingen ….

K

  • Kann-Kinder
    Kinder, die nach dem 01. Juli das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule als Kann- Kinder aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
  • Kennenlerntag
    Einmal im Jahr findet der Kennenlerntag statt. An diesem Tag kommen alle zukünftigen Schulkinder in die Schule. In Kleingruppen werden die Kinder von zwei Lehrkräften betreut. An diesem Tag lernen die Kinder die Schule kennen und bearbeiten bereits erste Aufgaben.
  • Klassenfahrt
    Während der Grundschulzeit findet in der Regel eine Klassenfahrt statt. Diese ist für die Klassengemeinschaft, die Selbständigkeit und das Selbstbewusstsein, sowie die sozialen Kompetenzen sehr wichtig.
  • Klassenkasse
    Von den Klassenlehrerinnen und -lehrern wird ein Geldbetrag eingesammelt, der für die Bereitstellung bestimmter Bastel- und Arbeitsmaterialien für den Unterricht verwendet wird.
  • Klassenlehrer*in
    Die Klassenlehrer*innen führen die Klassen und sind die ersten und wichtigsten Bezugspersonen. Sie erteilen in der Regel den Hauptanteil an Unterricht und sind zuständig für Ihr Kind und den Kontakt mit Ihnen. Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen und Problemen zuerst an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin.
  • Klassensprecher
    In den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden von den Kindern Klassensprecherinnen oder Klassensprecher gewählt. Diese vertreten die Klasse und deren Interessen in der Schülerversammlung
  • Krankheit
    Siehe Entschuldigung
  • Kooperationen
    Kooperationspartner unserer Schule sind:
    – Jugendkunstschule
    – Musikschule
    – ORV
    – Schach
    – Stadtteilquartiersmanagement
    – Die umliegenden Kindertagesstätten
    – Peoples Theater
  • Klassenrat
    Der Klassenrat wird in den Jahrgängen 3 & 4 durchgeführt. In dieser Gesprächsrunde werden regelmäßig konkrete Anliegen der Klassengemeinschaft thematisiert und möglichst einvernehmliche Lösungen gefunden. Dabei steht die Selbstverantwortung der Kinder im Vordergrund.

L

  • Läuse
    Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.Beachten Sie bitte den folgenden Verfahrensablauf:
    • Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kindergartenleitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes.
    • Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
    • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
    • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen. Dafür wird in der Regel kein ärztliches Attest verlangt
  • Lesen
    Ihr Kind wird in der Schule das Lesen lernen. Haben Sie Geduld und üben sie gemeinsam regelmäßig zu Hause. Das Vorlesen (natürlich auch in der Muttersprache) ist sehr wichtig für die Sprach- und Leseentwicklung Ihrer Kinder und schafft Nähe zwischen Eltern und Kindern.

M

  • Methoden
    Die Schulkinder lernen mit ganz unterschiedlichen Lernmethoden die Unterrichtsinhalte der Grundschule kennen. Im Methodenkoffer finden Sie die Methoden die im Grundschulunterricht eingesetzt werden.

N

  • Notfall
    Es kann vorkommen, dass es Ihrem Kind während des Schultags krank wird, es stürzt oder sich anderweitig verletzt. In diesem Fall müssen wir sichergehen, dass wir Sie oder weitere Angehörige schnell und problemlos erreichen.

    Bitte füllen Sie jährlich die Notfallliste aus. Diese wird ihnen zu Beginn des Schuljahres über den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin ausgehändigt. Sie ist für uns und vor allem für ihr Kind besonders wichtig, da wir Sie damit im Notfall erreichen können.

    Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich Ihre Telefonnummer ändert.

O

  • Ordnung
    Ordnung muss sein!
    Uns ist wichtig, dass die Kinder selbstständig die Schultasche in Ordnung halten, und die Schulmaterialien eigenständig packen. Bitte helfen Sie Ihrem Kind daran zu denken und werfen Sie regelmäßig selbst einen Blick in den Schulranzen.

P

  • Pause
    Pausen sind ein wichtiger Bestandteil im Schulalltag, aber auch in den Lernprozessen. Uns ist es wichtig, dass sich die Kinder dabei an der frischen Luft bewegen und sich austoben können.

    Die Aufsichten passen dabei auf, dass alle dabei Spaß haben können und unterstützen, wenn Hilfe gebraucht wird.

    Sollte es witterungsbedingt nicht möglich sein, die Pause auf dem Schulhof zu verbringen, stehen in den Klassen Spielkisten zur Verfügung.
  • Pädagogischer Tag
    An diesem Tag erarbeitet das Kollegium der Mathildenschule schulspezifische Themen. Für die Kinder findet an diesem Tag kein Unterricht statt. Eine Notfallbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern ist nach Anmeldung möglich. Die Tilda-Nachmittagsbetreuung findet statt.
    Den entsprechenden Termin finden Sie unter Aktuelles → Termine.
  • Postmappe
    Bitte achten Sie darauf, dass sie täglich die Postmappe ihres Kindes kontrollieren und gegebenenfalls leeren. Über die Postmappe erhalten Sie wichtige Elternbriefe.

R

  • Regeln
    Jede Klasse entwickelt Regeln für den Unterrichtsalltag. Dadurch sollen das Zusammenleben der Kinder vereinfacht und verbessert werden.
  • Religionsunterricht
    Schon bei der Schulanmeldung entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind am evangelisch/katholischen Religionsunterricht, Islamunterricht, griechisch-orthodoxen Religionsunterricht oder am thikunterricht teilnimmt. Wechselwünsche von einem Religionsunterricht zu einem anderen sind schriftlich bei der Schulleitung einzureichen und nur zum Schuljahreswechsel möglich.
  • Rituale
    Der Unterrichtstag in den Klassen wird durch Rituale gegliedert und dadurch für die Kinder besser einschätzbar.

S

  • Schulgebäude
    Unser Schulgebäude besteht zur Zeit aus drei Einzelgebäuden. Die Grundschule (2.-4. Klasse und eine Seiteneinsteigerklasse sowie die Nachmittagsbetreuung) befindet sich hauptsächlich im Hauptgebäude, untergliedert in Neu- und Altbau, in der Nebenstelle befinden sich die 1. Klassen, die Vorklasse und eine Seiteneinsteigerklasse. Es steht eine umfassende Sanierung des Hauptgebäudes bevor.
  • Schulordnung
    Die Schulordnung ist allgemeingültig für unsere Schule. Sie erhalten sie zu Schulbeginn und finden sie außerdem auf der Homepage.
  • Schulweg
    Der Schulweg für (fast) alle Kinder unserer Schule ist fußläufig gut zu bewältigen. Wir als Schule begrüßen es sehr, wenn Sie ihr Kind ermutigen, allein zu Fuß zur Schule zu kommen. Begleiten Sie ihr Kind anfangs gern und üben Sie den Schulweg oder bilden Sie gemeinsame Laufgruppen mit anderen Kindern.
  • Schwimmunterricht
    Im 3. Schuljahr erhalten die Kinder Schwimmunterricht. Dieser findet im Schwimmbad der Marienschule statt. Die Anfahrt erfolgt mit dem öffentlichen Bus.
  • Sportunterricht
    Für den Sportunterricht wird die Turnhalle genutzt. Bitte achten Sie darauf, dass ihre Kinder Sportkleidung und Turnschuhe dabeihaben.

T

  • Terminplan
    Unseren Schuljahreskalender finden Sie auf unserer Homepage unter: Grundstufe à Termine
  • Tilda
    Träger der nachschulischen Betreuung ist Tilda (Ev. Verein für Jugendsozialarbeit FFM). Benötigen Sie einen Betreuungsplatz setzen Sie sich bitte mit der Leitung von Tilda in Verbindung: tilda@offenbach-evangelisch.de
  • Trinken
    Bitte packen Sie ihrem Kind ausreichend zu trinken ein. Wasser und ungesüßter Tee sind für den Schulalltag sehr gut geeignet.

U

  • UBUS
    UBUS steht für Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte. An der Mathildenschule ist unsere Sozialpädagogin, Frau Alamshahi, in Vollzeit angestellt. Sie unterstützt die Lehrkräfte und Schüler*innen individuell im Unterricht und im Kurs “Soziales Lernen”.
  • Unterrichtszeiten
    Der Unterrichtbeginn zur 1. Stunde ist in der Mathildenschule um 8:00 Uhr. Häufig findet dann Förderunterricht statt.

Frühbetreuung

7:30 – 8:00 Uhr

Nach vorheriger Anmeldung

1.Unterrichtsstunde

8:00 – 8:45 Uhr

Der Schultag startet!

2.Unterrichtsstunde 

8:45 – 9:30 Uhr

Der Unterricht findet in der Regel in Blöcken statt. So bleibt mehr Raum für fächerübergreifendes Arbeiten, offene Unterrichtsformen und differenzierte Lernangebote.

Hofpause

9:30– 9:45 Uhr

Die Kinder bewegen sich auf dem Schulhof und nutzen die Pausenspielgeräte. Bei Regen werden die Kinder in den Klassenräumen betreut.

3.Unterrichtsstunde 

9:45 – 10:30 Uhr

Weiter geht es mit dem Unterricht nach Stundenplan.

4.Unterrichtsstunde 

10:15 – 11:15 Uhr

Für die Jahrgänge 1 & 2 endet der Unterricht gelegentlich bereits um 11:15 Uhr.

Hofpause

11:15 – 11:30 Uhr

Die Kinder bewegen sich und spielen auf dem Pausenhof.

5.Unterrichtsstunde 

11:30 – 12:15 Uhr

Weiter geht es mit dem Unterricht nach Stundenplan.

6.Unterrichtsstunde 

12:15 – 13:00 Uhr

Spätestens um 13 Uhr endet der Unterrichtsvormittag der Grundschüler.

Mittagessen, Lernzeit und Nachmittagsprogramm

Unterrichtsende – 16:30 Uhr

Für die im Ganztag angemeldeten Kinder startet im Anschluss an den Unterricht das Nachmittagsprogramm.

AG’s und der Unterricht in den Muttersprachen finden für alle Kinder am Nachmittag statt.

  •  Unfall
    Sollte ihr Kind in der Schule einen Unfall haben, müssen Sie jederzeit erreichbar sein. Daher teilen Sie uns immer sofort mit, wenn sich Ihre Telefonnummer ändert.
  • Umzug
    Sollte sich Ihre Adresse ändern, teilen Sie das bitte umgehend der Schule mit.

V

  • Verkehrserziehung
    In der Vorklasse und im 1. Schuljahr findet regelmäßig Verkehrserziehung statt. Hier werden die Kinder an die richtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr herangeführt.  Bitte denken Sie daran, Verkehrserziehung gelingt am besten gemeinsam. Bringen Sie ihrem Kind bereits von Beginn an das richtige Verhalten im Straßenverkehr bei.
  • Verlässlicher Unterricht
    Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften können Schulen im Rahmen der Verlässlichen Schule auch auf externe Kräfte zurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es so ermöglicht, die ausgefallene Unterrichtsstunde sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht. Der zeitliche Umfang der Verlässlichen Schule ist wie folgt geregelt:

    Die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Zeitstunden und für die Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern (entsprechend § 17 Abs.4 Satz 2 Hessisches Schulgesetz). In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel, wenn mehrere Lehrkräfte am gleichen Tag erkrankt sind) kann hiervon abgewichen werden.
  • Versicherung
    Die Schüler*innen sind während des Unterrichts sowie während der vor – und nachschulischen Angeboten und auf dem Schulweg unfallversichert. Sollte sich ihr Kind auf dem Schulweg verletzen, müssen Sie uns umgehend darüber in Kenntnis setzen.
  • Vorklasse
    Unsere Schule hat eine Vorklasse, die alle schulpflichtigen, aber noch nicht schulfähigen Kinder soweit fördert, dass sie die Voraussetzungen zum Besuch der 1. Klasse bis zum Beginn des nächsten Schuljahres erlangen können. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen Entwicklung werden die Kinder intensiv in ihrer körperlichen, sozialen, kognitiven und psychomotorischen Entwicklung, sowie ihrer Motivation gefördert. Dieses Jahr wird nicht auf die Schulbesuchszeit angerechnet.
  • Vorlaufkurse
    Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung über zu geringe Deutschkennt-nisse verfügen, können an einem unserer Vorlaufkurse teilnehmen. Diese finden regelmäßig in den Räumlichkeiten der Schule statt und werden von Lehrkräften der Mathildenschule umgesetzt. Der Kurs beginnt zwölf Monate vor Schulbeginn und hat das Ziel, Kinder beim Erwerb der deutschen Sprache so zu unterstützen, dass sie im 1. Schuljahr dem Unterricht folgen und erfolgreich mitarbeiten können. Unser Sprachförderkonzept orientiert sich an Deutsch für den Schulstart.

W

  • Weiterführende Schule
    Alle Informationen zum Übergang 4/5 auf eine weiterführende Schule erhalten Sie zeitnah im Verlauf der vierten Klasse von dem/der Klassenlehrer*in Ihres Kindes.

Z

  • Zahnarzt
    Zur Zahngesundheitsförderung gehört der zweimal jährlich stattfindende Besuch der Zahnärztin an unserer Schule. Im ersten Schritt wird den Kindern auf spielerische Art und Weise der Vorgang des Zähneputzens beigebracht. Im zweiten Schritt erfolgt eine Untersuchung der Zahnärztin.

    Sollte Ihr Einverständnis vorliegen, findet außerdem die Touchierung der Zähne mit einem Zahnlack zum Schutz der Zähne statt.
  • Zeugnisse
    In der Vorklasse erhalten die Kinder kein Zeugnis, die Leitung der Vorklasse  verfasst einen Entwicklungsbericht, der in der Schülerakte verbleibt.

    In der 1. Klasse bekommen die Kinder ein Verbalzeugnis zum Schuljahresende ausgestellt.

    Ab der 2. Klasse bekommen die Kinder zum 2. Halbjahr ein Notenzeugnis.

    Die Jahrgänge 3. und 4. bekommen zum Halbjahr und zum Schuljahresende ein Notenzeugnis.
  • Zusammenarbeit
    Die Kolleginnen und Kollegen der einzelnen
    Jahrgangsstufen arbeiten eng zusammen und bereiten den Unterricht inhaltlich gemeinsam vor.