Überblick Ferienzeiten u. Regelungen

 

Hier finden Sie die Ferienzeiten- und Ferienregelungen 2021/22

im Überblick:

 

Herbstferien                                       11.10.2021 -  23.10.2021

Weihnachtsferien                                23.12.2021 - 08.01.2022
Osterferien                                          11.04.2022 – 23.04.2022
Sommerferien                                      25.07.2022 – 02.09.2022

Bei den jeweiligen Urlaubsplanungen sind diese Rahmenzeiten bitte zu beachten.


Regelung letzter Schultag vor den Ferien

Jeweils am letzten Schultag vor den regulären Ferien endet der Unterricht für alle Klassen (ausgenommen TILDA-Betreuungsgruppen in der Grundschule)

nach der "3. Schulstunde"! 

Nach der derzeitigen Corona-Rhythmisierung und der Zeitentrennung zwischen den verschiedenen Jahrgangsstufen heißt das: 

Grundschule:

Kl. 1-4 inkl. Vorkl.:  10:30 Uhr Unterrichtsende

Sekundarstufe:

5-6 Kl.:  11:00 Uhr Unterrichtsende 

7-10 Kl.:  11:15 Uhr  Unterrichtsende

 


BEWEGLICHE FERIENTAGE im Schulaufsichtsbereich Stadt und Kreis Offenbach im Sj. 21/22

  1. beweglicher Ferientag, Montag, 28.02.2022 (Rosenmontag);
  2. beweglicher Ferientag, Dienstag, 01.03.2022 (Faschingsdienstag)
  3. beweglicher Ferientag, Freitag, 27.05.2022 (Tag nach Christi Himmefahrt)
  4. beweglicher Ferientag, Dienstag, 07.06.22 (Tag nach Pfingstmontag)
  5. beweglicher Ferientag, Freitag, 17.06.2022 (Tag nach Frohnleichnam)

(Im Schuljahr 21/22 sind es fünf  statt der üblichen vier bewegl. Ferientage; dafür gab es im  Schuljahr 20/21 nur drei bewegliche Ferientage)                                                                                                                        

Darüber hinaus verweisen wir Sie auf die GESETZLICHEN FEIERTAGE in Hessen, die Sie aufgelistet hier finden:

https://www.ferienwiki.de/feiertage/de/hessen

 


 

Mögliche Befreiung vom Unterricht mit wichtigem Grund:

Anträge sind von den Eltern/Erziehungsberechtigten

spätestens drei Wochen vor

Beginn des jeweiligen Befreiungszeitraumes schriftlich an den Schulleiter zu stellen.

 Dazu gibt es folgende Rechtshinweise, die den langjährigen Mitgliedern der Schulgemeinde bekannt sind und jährlich mitgeteilt werden:

  1. Schulleiter dürfen grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Ferien keine Befreiung vom Unterricht für eine Reise gewähren, insbesondere nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien. Das ist ständige Rechtsprechung.
  2. Nur in Ausnahmefällen bleiben Beurlaubungen möglich. Voraussetzung ist hierfür, dass ein wichtiger Grund im Rechtssinn vorliegt.
  3. Berufliche Vorgaben innerhalb der Familie oder der Wunsch, außerhalb der Ferien günstige Tarife von Reiseveranstaltern nutzen zu können, sind keine besonderen Gründe, die eine Beurlaubung rechtfertigen können. Auch die Vermeidung von Verkehrsstaus reicht zur Begründung nicht aus.
  4. Krankmeldungen für Ihre Kinder können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nicht durch eine einfache Entschuldigung der Eltern eingereicht werden. Hier müssen Sie von einer Attestpflicht ausgehen.

Bei weiteren Fragen zu den hier aufgeführten Punkten können Sie sich gerne persönlich an die Klassen- oder Schulleitung wenden!

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Verständnis!