Blick vom Westteil des Schulhofs in die Schulhalle
Liebe Schulgemeinde,
kurz vor Beginn der Weihnachtsferien hat das HKM in einem Schreiben den Start für den Wiederbeginn des Unterrichts nach Weihnachtsferien unter den Corona-Bedingungen beschrieben.
Die bisherigen Bedingungen für den Start am 10. Januar 2022 sind demnach zunächst faktisch unverändert:
Ø Es wird grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz bis auf Weiteres bestehen bleiben.
Ø Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen, wobei die Testung am Beginn jedes Schultags nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht bei einem positiv bestätigten PCR-Test in der Klasse/Lerngruppe).
Ø Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in der Schule.
Die bekannten Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten weiterhin.
Das vollständige Schreiben des HKM an Eltern und Schüler/innen finden Sie hier:
http://cloud.mathildenschule.de/index.php/s/sF4iLcsZE7WRx48
Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den Ferien
Da in den Schulferien keine regelmäßigen Testungen stattfinden, ist für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Kinder über 6 Jahren ausnahmsweise aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung ein aktueller Test notwendig.“ (siehe auch CoSchuV, §3 Negativnachweis, Abs.1 Satz 1 Nr. 5, Testheft für Schülerinnen und Schüler)