Liebe Schulgemeinde,
in dieser Woche wurden die allg. Corona-Regeln in Hessen wieder angepasst:
Konkret gilt seit dem 17.1.22. jetzt die folgende Quarantäne-Regelung:
Wer an Corona erkrankt, kann sich nach 7 Tagen freitesten. Ein zertifizierter Schnelltest genügt.
Wer bislang „nur“ doppelt geimpft oder genesen ist, ist als Familienangehöriger eines Infizierten neuerdings nur noch dann von der Quarantäne befreit, wenn die Impfung oder Genesung maximal drei Monate zurückliegt.
Für „Geboosterte“ entfällt weiterhin die Quarantäne, auch wenn man engen Kontakt mit Infizierten hatte. Wer Symptome hat, soll sich aber bitte testen lassen!
Wer muss wann wie lange in Quarantäne oder Isolation? Wer ist befreit?
Siehe dazu im Detail: https://hessenlink.de/Quarantaene
Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können ab sofort an den regelmäßigen Schultests teilnehmen und auf diese Weise den 2G-Plus-Status erreichen.
Siehe dazu auch ausführlich: https://hessenlink.de/Kinderregel
Hier finden Sie kompakt und sehr übersichtlich alle Infos betreffend der Regelungen für Schüler/innen in Hessen, die aktuell gelten.
Wir müssen bekanntermaßen die allg. Impfquote erhöhen. Machen Sie bitte weiterhin in den Familien darauf aufmerksam:
Wo Impfungen möglich sind, finden Sie stets aktuell unter der folgenden Site: https://hessenlink.de/m5NH4dCSpK
KINDERIMPFUNGEN
Die Stadt Offenbach hat zudem ein neues Schreiben zu Kinderimpfungen veröffentlicht!
Das Schreiben finden Sie hier: http://cloud.mathildenschule.de/index.php/s/vjwu0c6suN492kb
Genesene / Absonderungsbescheide
Ab sofort haben die Absonderungsbescheide der Genesenen nur noch eine Gültigkeit von 3 Monaten (bisher 6) bezüglich einer Befreiung von täglichen Testungen, wenn man nicht mittlerweile mindestens 2-fach geimpft ist!
Das betrifft auch (!) die zurückliegenden Absonderungsbescheide von Schüler/innen und Lehrkräften, wie das Gesundheitsamt OF auf Nachfrage in dieser Woche bestätigt hat.
update, 20.01.21 - Ergänzende und erklärende Mitteilungen aus dem Staatlichen Schulamt
Das Staatliche Schulamt hat noch weitere, ergänzende Mitteilungen zu den geänderten Corona-Regelungen geschickt.
Ich bitte um Beachtung, lieben Dank!
Unter dem link
http://cloud.mathildenschule.de/index.php/s/0puXaGNKTMqOMTn
finden Sie für HESSEN eine gute Übersicht zu den Fragen
Unter folgendem Link finden Sie weitere Auslegungshinweise zur Corona-Schutzverordnung:
2022_02_11_Auslegungshinweise_CoSchuVO.docx.pdf (hessen.de)
WANN ist 2G+ erfüllt?
WANN ist 2G erfüllt?
Des Weiteren lässt das Staatliche Schulamt wie folgt mitteilen:
(...)
Das hessische Gesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass es keine Übergangsfrist [zu den neuen Regelungen] gibt.
Was hat sich geändert?
2G
Menschen mit nur einer Impfung Johnson&Johnson gelten nicht mehr als vollständig geimpft.
Bei den Genesenen verkürzt sich der Genesenenstatus auf 90 Tage nach dem PCR-Test, selbst wenn auf dem Zertifikat noch ein längerer Zeitraum ausgewiesen ist.
2G+
Für Geimpfte und Genesene haben sich die Zeitspannen, in denen „2Gplus“ als erfüllt gilt, deutlich verkürzt. Wer wieder den 2Gplus-Status erreichen möchte, kann sich boostern lassen.
Für die in Schule verpflichtend durchzuführenden Antigen-Schnelltests zur Laienanwendung gilt, dass genesene Schülerinnen und Schüler der dreimal wöchentlichen Testpflicht ab dem Zeitpunkt wieder unterliegen, wenn die Gültigkeit des Genesenennachweises nach 90 Tagen endet.
Für genesene Kolleginnen und Kollegen gilt nach Ablauf des Genesenennachweises nach 90 Tagen, dass ein täglicher Testnachweis unter Aufsicht oder ein negativer Testnachweis eines offiziellen Testzentrums an Schultagen der Schulleitung gegenüber nachzuweisen ist.
(...)
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
Ihre Mathildenschule
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Schr. 18.01.22; update 20.01.22